Versicherung & Vorsorge

Was muss ich beachten bei GKV-Rückkehr

Im Jahr 2007 war Deutschland wieder um eine Reform reicher. Die Gesundheitsreform sollte viele Änderungen im Gesundheitswesen bringen, welche unmittelbar Auswirkungen vor allem auf die gesetzlich Versicherten hatte. Wie so viele Reformpakete glänzt auch die Gesundheitsreform nicht durch Transparenz. Viele Privat versicherte fragen sich, ob es im Zuge der Reform einen einfacheren Weg zurück in die GKV gibt. Oder ist doch alles schön verpackt beim Alten geblieben? Gerade wenn sich die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung nicht so entwickeln, wie man sich das vorgestellt hat, stellt sich die Frage: „Zurück in die GKV?“ Auch in Folge veränderter familiärer Verhältnisse - zum Beispiel Nachwuchs in der Familie - und der damit einhergehenden, steigenden Kosten der Krankenversicherungsbeiträge für die ganze Familie mögen solche Gedanken aufkommen. Als Privatversicherter ist ein Wechsel zurück in die GKV noch immer nicht ganz unproblematisch. Das heißt, die Möglichkeiten haben sich seit der Reform nicht wesentlich geändert. Menschen mit einem Alter von über 55 Jahren haben es eh schwer zurück in die GKV zu kommen, denn ab diesem Alter müssen die Gesetzlichen Krankenkassen keine Menschen mehr aufnehmen, die nicht oder vorher privat versichert waren. Glücklicherweise gibt es immer wieder Tarife in den gesetzlichen Krankenkassen, die sich gezielt an Ältere Menschen richten. Wer allerdings unter 55 Jahre alt ist, hat noch die Möglichkeit in die GKV zurück zu wechseln. Am schnellsten geht dies als Folge von Arbeitslosigkeit, da dann sofort die gesetzliche Versicherung wieder greift und der Arbeitslose in der Regel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung kommt. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, deren Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Denn dann greift ebenfalls die Versicherungspflicht und der Arbeitnehmer muss sich in der GKV versichern. Auch Selbstständige, die wieder hauptberuflich ein Angestelltenarbeitsverhältnis ausüben und mit ihrem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, haben die Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln. Allerdings gibt es dann kurze Fristen, welche unbedingt eingehalten werden sollten.

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