Haus & Garten

Energiepass

Mit dem Energiepass wird ein Gebäude energetisch eingeschätzt. Das bedeutet, dass der ressourcenschonende Umgang mit der Energie bewertet wird.

Mit dem Pass zusammen werden auch Sanirungsvorschläge erstellt die den Energieverbrauch senken sollen, diese Vorschläge werden mit dem Pass zusammen dokumentiert und an den Hausbesitzer gegeben. Wenn das Gebäude daraufhin saniert wird, spart der Hausbesitzer daraufhin Geld, denn es wird wesentlich weniger Energie verbraucht.

Vermieter machen die Wohnungen für Mieter attraktiver, wenn ein sehr niedriger Energieverbrauch vorhanden ist. Ab dem 01. Juli 2008 wird der Energiepass in den Energieausweis umbenannt und innerhalb von Deutschland einheitlich gestaltet. Im Moment gibt es in den verschiedenen Bundesländern und Regionen noch starke Unterschiede. Vom Inhalt des Energiepassen, also zum Beispiel wie viele Stufen es in der Energieeffiziezeinstufung gibt aber auch in Aussehen des Ausweises. Wenn der Energieausweis erscheint werden alle vorhandenen Energiepässe, sofern sie den Anforderungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) entsprechen, umgeschrieben und bleiben noch ihre restliche Zeit gültig.

Jeder Energiepass ist für 10 Jahre gültig und nicht für immer, da sich mit der Zeit an einem Gebäude viel verändern kann und der Ausweis dann nicht mehr aktuell ist. Wenn ein Gebäude saniert wird ist es sowieso sinnvoll danach einen neuen Pass ausstellen zu lassen, da dieser nach der Sanierung wesentlich positiver ausfällt. Auch ist ein Energieausweis dann für jeden Hausbesitzer verpflichtend, dies sorgt zum einem dafür, dass jeder auf die Verschwendung von Energie aufmerksam wird.

Die Umwelt wird daher wahrscheinlich wesentlich öfters geschont, weil viele ihre Häuser sanieren wenn sie die Verschwendung sehen. Auf der anderen Seite können neue Mieter den Energieausweis einsehen und werden nicht von einer hohen Rechnung überrascht weil der Energieverbrauch so hoch ist. Der Ausweis muss in öffentlichen Gebäuden ausgestellt werden, so dass jeder diesen sehen kann. Es besteht sogar eine Pflicht neuen Mietern den Ausweis vorzuzeigen bevor diese den Mietvertrag unterschreiben.

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