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Der Vergleich von Stromanbietern hilft beim Sparen

Seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahre 1999 besteht für jeden Kunden die Möglichkeit, einen anderen als den örtlich zuständigen Stromanbieter zu wählen.
Eine Lieferungsverpflichtung besteht jedoch weiterhin nur für den örtlichen Pflichtversorger; jeder andere Anbieter kann die Stromlieferung ablehnen. Eine derartige Ablehnung erfolgt zum Teil prinzipiell beim Vorliegen von SCHUFA-Negativ-Einträgen.
Eine unregelmäßige Zahlweise kann bei einem selbst gewählten Stromanbieter ebenfalls zu einer sofortigen Kündigung führen, während der Pflichtversorger lediglich eine vorübergehende Stromsperre bis zum Ausgleich seiner Forderungen verhängen kann.

Der Stromanbieter Vergleich hat das Ziel, einen günstigeren Tarif zu finden. Tatsächlich bieten einige bundesweite Versorger Verträge zu Konditionen an, die preislich günstiger sind als die Vertragsbedingungen der meisten Regionalversorger. Einige der Tarife sind jedoch an bestimmte Bedingungen gebunden. Ist diese Bedingung der Vertragsabschluss im Internet, steht diesem nichts entgegen. Einige Anbieter verlangen jedoch Vorausbezahlung des Verbrauches für einen bestimmten Zeitraum. In diesem Fall geht das eingezahlte Geld verloren, wenn der Anbieter zahlungsunfähig wird. Dieses ist in der Vergangenheit bei mehreren Anbietern aufgetreten.

Andere Anbieter ködern Kunden bei Anfragen mit der Nennung eines niedrigen Abschlagsbetrages. Dieser führt dann aber unweigerlich zu einer erhöhten Nachzahlung nach der Jahresrechnung.

Wer Wert auf persönlichen Kontakt zu seinem Stromanbieter legt, wird in der Regel bei seinem örtlichen Anbieter bleiben. Nur dieser bietet im Allgemeinen die Möglichkeit zur persönlichen Beratung.

Strom ist zudem nicht gleich Strom, sondern unterscheidet sich in der Herstellungsweise. Für viele Menschen spielt beim Stromvergleich die Gewinnung des Stromes keine Rolle. Kunden, die auf einen geringen Anteil Atomstrom achten, können, wenn sie Stromanbieter vergleichen, die Veröffentlichungen über den jeweiligen Strom-Mix mit berücksichtigen. Jeder Anbieter ist verpflichtet, die Zusammensetzung des von ihm gelieferten Stromes für jedes Angebot auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

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