Die unseriösen Methoden einiger Kreditvermittler bei Krediten ohne Schufa
Grundsätzlich haben Kreditvermittler nur dann einen Anspruch auf eine Vergütung ihrer Bemühungen, wenn Kredite ohne Schufa auch wirklich an den Kreditnehmer aufgrund ihrer Vermittlertätigkeit ausgezahlt werden. Die Vergütung für die Kreditvermittlung bei einem so genannten Schweizer Kredit muss in einem schriftlichen Vertrag geregelt und auch im Kreditvertrag selbst ausgewiesen sein.
Leider gibt es in dieser Branche auch eine Reihe von so genannten „Schwarzen Schafen“. Diese Kreditvermittler versuchen die gesetzlichen Bestimmungen einfach zu umgehen, indem sie angebliche Auslagen verlangen, die ihnen für ihre Bemühungen für die Vermittlung für Kredite ohne Schufa entstanden sind. Seitens der Kreditvermittler wird die Vermittlung von einem Schweizer Kredit oftmals auch vom Abschluss von weiteren Verträgen, wie Lebensversicherungen, Bausparverträgen oder sonstigen Geldanlageverträge abhängig gemacht, wobei es letztlich für den Kreditinteressenten oftmals so ausgeht, dass sie anstatt des erhofften Kredites zusätzliche monatliche Verpflichtungen aus diesen Verträgen „am Hals haben“.
Einige Vermittler kassieren auch Provisionen, und zwar auch dann wenn es zu keiner Kreditauszahlung kommt. Sie gehen so vor, dass sie für die Bearbeitung und die Prüfung des Kreditantrages einen bestimmten Betrag verlangen. Der Betrag wird dabei nicht in bar verlangt, sondern es wird darum geben diesen Betrag per Überweisung zu zahlen. Einige Tage nachdem der Betrag auf dem Konto des Kreditvermittlers gut geschrieben wurde, kommt – wenn überhaupt – ein Schreiben dass der Kreditantrag abgelehnt wurde.
Und schließlich gibt es noch die per Nachnahme übersandten Kreditanträge. Die hohen Nachnahmegebühren können zum Teil weit über 100 Euro betragen, wobei sich auch nach Einreichung des Kreditantrages der Kreditvermittler nicht mehr meldet, oder ein Schreiben kommt, dass der Kredit nicht genehmigt wird.
Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite:


