Umschuldungen mit Forwarddarlehen
Weil die meisten Immobiliendarlehen über verhältnismäßig kurze Laubzeiten abgeschlossen werden bzw. deren Zinsbindungszeitraum nur selten 10 oder 15 Jahre übersteigen, sind die meisten Immobilieneigentümer dazu gezwungen, eine Anschlussfinanzierung vorzunehmen. Das bedeutet, dass sie mit ihrer Bank nach Ablauf der Zinsbindung neue Konditionen verhandeln oder sogar die Bank wechseln und ein neues Darlehen abschließen. Ganz egal ob man die Finanzierung bei der bisherigen Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut abschließen möchte: In den meisten Fällen kann man sich konkrete Finanzierungsangebote erst kurz vor Ablauf des bestehenden Darlehens einholen. Dieser Umstand bringt ganz erhebliche Nachteile mit sich. Zum einen können die Darlehensnehmer erst sehr spät handeln, zum anderen hängt die Höhe des späteren Zinssatzes von den aktuellen Marktbegebenheiten ab. Sollte die Zinsmärkte gerade ihr Hoch erreicht haben, so kommt das die Darlehensnehmer sehr teuer zu stehen. Doch seit einigen Jahren gibt es eine interessante Lösung. Zunehmend mehr Banken bieten so genannte Forwarddarlehen an. Hierunter versteht man Immobiliendarlehen, die bereits mehrere Jahre vor dem eigentlichen Termin der Anschlussfinanzierung festgemacht werden können. Je nach Bank kann ein Forwarddarlehen schon bis zu dreieinhalb Jahre vor dem Umschuldungstermin abgeschlossen werden. Sollte die Zinsmärkte zu diesem Zeitpunkt im Keller sein, so ist es empfehlenswert ein Forwarddarlehen abzuschließen. Denn von diesem Zeitpunkt an ist es völlig egal wie sich die Zinsmärkte auch entwickeln, da der Darlehensnehmer seinen Zinssatz schon gesichert hat. Während des Zeitraums vom Abschluss des Darlehens bis zum Umschuldungstermin fallen übrigens keine Zinsen an. Somit entsteht für die Immobilieneigentümer auch keine finanzielle Doppelbelastung. Letztendlich können Immobilieneigentümer mit Forwarddarlehen nur profitieren. Es gibt lediglich ein einziges Risiko, nämlich dass die Zinsen weiterhin fallen könnten. Denn ist der Zinssatz erst einmal gesichert, dann gilt er auch – ganz egal wie sich die Zinsmärkte auch entwickeln werden.zurück zur Übersicht "Geld & Kredite"
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