Startseite > Familie & Gesellschaft > Die standesamtliche Trauung

Die standesamtliche Trauung

Heute ist die Hochzeit einer der Momente im Leben vieler Menschen, der mit zu den schönsten ihres ganzen Lebens zählt und ihnen so auch immer in Erinnerung bleibt. Doch ist Trauung nicht gleich Trauung, denn heute muss man zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen und einer freien Trauung unterscheiden, bevor man sich "traut". Natürlich finden sich zwischen diesen verschiedenen Arten einer Trauung auch diverse Unterschiede. So ist die standesamtliche Trauung nach deutschem Familienrecht ein Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Hierbei gilt die Eheschließung selbst als formbedürftiger Vertrag, bei dem beide Ehepartner eine Willenserklärung vor einem Standesbeamten abgeben müssen. Wie man sich hier vorstellen kann, ist eine Stellvertretung hier nicht möglich - und wer will sich denn auch an einem solchen Tag vertreten lassen? Da die standesamtliche Trauung in der heutigen Zeit also eine so immens wichtige Stellung einnimmt, ist es auch nicht verwunderlich, dass es die standesamtliche Eheschließung ist, die in vielen Ländern als zivilrechtlich verbindlich gilt. Während etwa eine kirchliche Trauung mit einer großen Zeremonie verbunden sein kann, so ist die standesamtliche Trauung lediglich eine rein formale Angelegenheit und findet ohne große Zeremonie statt. Doch da eine Feier heute zu einer Hochzeit auch dazu gehört, finden sich in immer mehr Städten und Gemeinden große Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Dies ist heute insbesondere deshalb von Vorteil, weil heute immer mehr Paare lediglich standesamtlich heiraten. Ein weiteres Merkmal einer standesamtlichen Trauung ist die Tatsache, dass diese nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden darf und dass sie auch nur von Standesbeamten oder Bürgermeistern durchgeführt werden darf.


zurück zur Übersicht "Familie & Gesellschaft"