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Biometrische Zeiterfassung

Biometrie in der Zeiterfassung

In der Zeiterfassung und mittlerweile auch immer öfter in der Zutrittskontrolle werden neben den typischen Ausweisen wie Transponder, Magnetkarte, Chipkarte oder Barcode in den letzten Jahren vermehrt biometrische Merkmale der Mitarbeiter als Ausweis genutzt. Am beliebtesten ist der Fingerabdruck, welcher in der Kriminalistik schon seit ca. hundert Jahren als eindeutiges Merkmal bekannt ist. Daneben existieren aber auch noch die Gesichtserkennung (bzw. Gesichtsformerkennung), Irisscan und Stimmerkennung. Aufgrund der Verbreitung gehen wir hier nur auf den Fingerprint (Fingerscan) ein. Biometrisches ZeiterfassungsterminalBei der Erfassung über Fingerprint werden eine bestimmte Anzahl an Merkmalen des Fingers gesichert und zur Identifizierung genutzt. Da nicht der komplette Finger verglichen werden kann, dies würde schnell den Speicher sprengen, wird ein Kompromiss zwischen Sicherheit und Speicherplatz (und Geschwindigkeit!) eingegangen.Aufgrund dieses Kompromisses kommt es allerdings auch zu Fehlverhalten: - Erkennung aber Zuordnung zu falscher Person - Nichterkennen der Person Diese beiden Zustande werden als Qualitätsmerkmal bei den Erfassungsgeräten in FAR und FRR angegeben. Die Scanner der heutigen Erfassungsgeräte sind mittlerweile sehr gut und dienen kaum noch zur Entscheidungsfindung. Wichtiger ist aufgrund des wie oben beschrieben einzugehenden Kompromisses die Firmware der Hersteller. GFingerprintterminalBei der Zeiterfassung treten als weiteres Problem die Veränderungen des Fingers im Verlaufe eines harten Arbeitstages auf. So sind Verschmutzungen und Verletzungen die wichtigsten Faktoren. Aber auch die Abstände der Linien verändern sich im Verlauf des Tages, die Finger sind abends breiter als morgens. Um diesem zu begegnen, wird bei teureren Geräten oft eine 1:n Erfassung ermöglicht. Der Mitarbeiter kann mehrere Finger registrieren und somit die Erkennungsrate drastisch erhöhen. Gehobene Zeiterfassung mit 1:n Ist die Erkennung des Fingers und die Zuordnung mittlerweile recht problemlos, so gibt es doch einige rechtliche Fallstricke, welche vor dem Einsatz dieser Geräte geklärt werden sollten. Der Betriebsrat sollte schon bei der Planung involviert sein. Eine Aufklärung über die Technik hilft hier sicherlich bei der Bewusstseinsbildung und vermeidet einen teuren Irrweg. Weiterhin ist die rechtliche Situation des Landes und auch des Bundeslandes zu klären. Hier existieren einige Unterschiede und verhindern unter Umständen eine Umsetzung. (In Österreich hat ein Krankenhaus nach dem Urteil des OGH die Anschaffung nicht nutzen können, da Betriebsrat und Mitarbeiter dagegen geklagt haben. Hier wäre es gut gewesen, wenn die Terminals zusätzlich einen konventionellen Leser eingebaut hätten. Kommen wir zu den Kosten der biometrischen Zeiterfassung. Leider werden solche Geräte auch heute noch für mehr als 2.000,-- € vertrieben. Dies muss nicht sein! Der Einstieg gelingt zum Beispiel schon mit 750,-- € und einem Dual- Lesesystem bestehend aus Fingerprint und RFID- Leser. Dabei sollte ein solch hochwertiges System natürlich über TCP/IP verfügen. Betrachtet man die Folgekosten (Transponderkarten oder Schlüsselanhänger), so wird die Differenz zu einem baugleichen Gerät ohne Fingerprinleser oft schon bei 25 Mitarbeitern zugunsten einer biometrischen Zeiterfassung ausgehen (Grundlage: Preis eines Transponders = 6,-- €). In der Praxis sind die uns bekannten Geräte recht robust und müssen den Vergleich zu anderen Lesetechniken nicht scheuen. Die Gefahr der Verschmutzung trifft auch Magnetkarten, Barcode oder Chipkarten. In der Zutrittskontrolle ist darauf zu achten, dass externe Leser wetterfest sind und auch bei Minusgraden betriebsbereit bleiben. Ein direktes Beregnen sollte hierbei auf jeden Fall vermieden werden um Verschmutzungen oder gar Vereisen der Glasplatt über dem Fingerprintsensor zu vermeiden.


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