Die Entstehung des Vaterschaftstests
Jeder wird sicherlich schon einmal in der letzten Zeit einen Fernsehkrimi oder eine kriminologische Dokumentation gesehen haben. Häufig ist hier von DNA-Spuren die Rede. Doch woher stammt dieser Begriff eigentlich?
Der 1950 in Bedfordshire geborene Genetiker Sir Alex John Jeffreys entwickelte im Jahr 1985 zusammen mit Victoria Wilson und Swee Lay Thein den genetischen Fingerabdruck. Eingesetzt wurde er erstmalig 1988 im Zusammenhang mit einem Strafprozess. Anhand dieses genetischen Fingerabdrucks konnte einem potenziellen Straftäter die Tat nachgewiesen werden.
Da sich die dieser genetische Fingerabdruck nie ändert, ist es nur einmal nötig, Proben hierfür abzunehmen, diese werden dann lebenslang in einer Datenbank gespeichert. Im Falle eines Verbrechens werden diese Daten abgerufen und mit den an einem Tatort gefunden Proben, wie zum Beispiel Speichel, Sperma, Hautpartikel, Haare, Blut usw. verglichen. So kann ein Verbrechen oftmals schneller aufgeklärt werden.
Ungefähr im Jahr 2002 wurde anhand dieses DNA-Materials erstmal auch ein Vaterschaftstest durchgeführt. Allerdings ist diese Art der Klärung des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen einem potenziellen Vater und einem Kind nach wie vor häufig Thema vieler Diskussionen.
So ein Vaterschaftstest ist ja immer auch eine psychische Belastung für den potentiellen Vater, dann stellt sich die Frage, ob man der Kindesmutter zumuten kann, denn biologischen Vater zu benennen, wenn sie das denn nicht will.
Wie ist das mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft? Diese Diskussionen erhitzen seit Bestehen des Vaterschaftstests die Gemüter. Als zum ersten Mal auf diese Weise eine Vaterschaft getestet wurde, war sicherlich nicht geplant, damit ganze Familien zu zerstören. Allerdings haben denn nicht auch Väter ein Recht darauf zu erfahren, ob das vermeintliche Kind auch wirklich ihr eigenes ist?
Seit Jahren kämpfen Frauenrechtlerinnen um die Gleichberechtigung der Frau, aber ist es denn nicht im Gegenzug mehr als gerecht, dass man einen Mann nicht einfach zum „Vater“ und somit zum „Unterhaltspflichtigen“ machen kann, wenn er es denn gar nicht ist?
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