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Tiefgaragen oder Schutzbunker?

Die eigentliche Bestimmung von Tiefgaragen ist allgemein bekannt: Eine Tiefgarage bietet Abstellplatz für eines oder mehrere Fahrzeuge, meistens Pkws. Im Gegensatz zur eigenen und privaten Fertiggarage ist die öffentliche Tiefgarage meist ein kostenpflichtiges Angebot für eine größere Anzahl von Fahrzeugen. Fertiggaragen können auf Grundstücken unterhalb von Wohn-, Büro oder Ladengeschäften untergebracht werden und sind nicht selten kombiniert mit einem Parkhaus. Eine Videoüberwachung sorgt für die Sicherheit der sich durch die Garage bewegenden Kundschaft, für den Schutz des vermeintlich schwachen Geschlechts sorgen Frauenparkplätze. Benachteiligte Menschen sollten durch Behindertenparkplätze geschützt werden. Weniger bekannt ist eine weitere Anwendung der Tiefgarage, die vor allem in den sechziger und siebziger Jahren, in der Zeit des kalten Krieges, ihre Einführung fand. Tiefgaragen wurden hier zusätzlich als Mehrzweckanlagen, die auch Schutzräume beinhalteten, angelegt. Zu erkennen an dickwandigen Türen mit einer Spezialverriegelung an den Parkdeckzugängen sollte durch spezielle Dichtungen und Belüftungssysteme ein zeitlich begrenzter Schutz gegen Verseuchung durch ABC-Waffen gewährleistet werden. Ältere Anlagen erreichten einen Schutz gegen Belastungen von mehreren Bar. Obwohl das weltweite Bedrohungspotential auch nach dem kalten Krieg faktisch nicht geringer geworden ist, wurde diese Zielsetzung beim modernen Garagenbau zunehmend außer acht gelassen. Vielerorts ist die beschriebene Nutzung der Tiefgarage als Mehrzweckanlage im Sinne des Schutzes der Öffentlichkeit gänzlich in Vergessenheit geraten.


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