Autoleasing für Privatpersonen
Gar nicht lange ist her da galt, dass sich Autoleasing lediglich für Firmen respektive Selbständige rechnet. Mittlerweile haben jedoch sowohl Anbieter als auch Kunden erkannt, dass Privatleasing durchaus eine überlegenswerte Alternative zum klassischen Kredit für den Autokauf sein kann. Spricht man von Autoleasing dann muss zunächst zwischen Restwert- und Kilometerleasing unterschieden werden.
Mit Restwertleasing ist gemeint, dass der Kunde (=Leasingnehmer) zunächst eine Sonderzahlung entrichtet und die Höhe der Leasingraten maßgeblich von der Größe der Sonderzahlung und der Laufzeit des Leasingvertrages beeinflusst wird. Je höher die Sonderzahlung und je länger die Laufzeit desto niedriger die Leasingrate. Der Restwert des Fahrzeuges kommt bei der Fahrzeugrückgabe am Ende der Leasinglaufzeit ins Spiel. Zu Beginn des Leasingvertrages wurde nämlich der voraussichtliche Restwert des Fahrzeuges festgelegt. Das Problem für den Kunden ist dabei allerdings, dass er es ist der die Erzielung des Restwerts schließlich garantieren muss. Bricht die Nachfrage nach einem Modell ein oder kommen andere Faktoren die einen Wertverfall herbeiführen ins Spiel so muss der Kunde bei Nichterzielung des Restwerts selber in die Tasche greifen und nachzahlen.
Wesentlich attraktiver ist da schon das so genannte Kilometerleasing. Hier wird anstatt eines Restwertes eine Kilometerleistung vereinbart. Der Leasingnehmer muss lediglich dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Kilometer nicht überschritten werden. Externe Risiken wie oben beim Restwertleasing angeführt gibt es beim Kilometerleasing nicht. Dazu kommt noch, dass Kunden die weniger fahren am Ende der Laufzeit auch noch eine Vergütung für Minderkilometer bekommen. Ebenso gilt aber natürlich auch, dass zu viel gefahrene Kilometer nachgezahlt werden müssen. Nichts desto trotz sind die Kosten für Mehrkilometer weitaus besser berechenbar als ein eventueller Wertverfall beim Restwertleasing. Sowohl der Kilometertarif für Minderkilometer als auch jener für Mehrkilometer werden zu Beginn des Leasingvertrages schriftlich festgelegt.
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