Laufende Arbeiten in der Buchhaltung
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Buchführung und insbesondere mit dem Thema,
welche laufenden Arbeiten bei der Buchhaltung anfallen. Die Reihenfolge in der Abarbeitung
der Belege ist eigentlich immer gleich. Um letztendlich zum Jahresabschluss und zur Erstellung der Steuererklärungen zu kommen, sind unterjährig bestimmte Arbeiten zwingend zu erledigen, um einen ordnungsgemäße Buchführung zu erhalten.
Als erstes steht natürlich eine geordnete Belegablage. Ein wesentlicher Punkt bei den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung lautet, keine Buchung ohne Beleg. Hierzu ist
es notwendig alle Belege entsprechend abzulegen. Beim Einnahme-Überschuss-Rechner ist
es im Allgemeinen ausreichend, wenn er die Belege, die eine Barausgabe bzw. Bareinnahme
darstellen sowie die Kontoauszüge seines Geschäftskontos, gesondert ablegt. Er erhält somit
einen guten Überblick über die angefallenen Belege seiner Buchführung.
Nach der Belegablage erfolgt die Verbuchung der Belege in der Buchführung. Dies geschieht
idealerweise monatlich, um einen zeitnahen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben zu
erhalten. Hierzu müssen die Belege zuerst kontiert werden, so dass diese dann in eine entsprechende Buchhaltungssoftware eingepflegt werden können. Da hierfür teilweise gute Buchhaltungskenntnisse von Nöten sind, geschieht dies häufig durch einen Steuerberater.
Durch das Verbuchen der Belege können nun verschiedene Auswertungen der Buchführung
aus der Software generiert werden. Einige werden zwingend benötigt, wie z. B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Andere dienen mehr der Information für den Unternehmer. An dieser Stelle seien stellvertretend die betriebswirtschaftliche Auswertung und die Summen- und Saldenliste genannt. Ob ein Unternehmer noch weitere Auswertungen benötigt, hängt auch vom Umfang der monatlichen Buchführung ab.
Am Ende der jährlichen Arbeiten stehen der Jahresabschluss und die Steuererklärungen. Hier
ist darauf zu achten, dass die betriebswirtschaftliche Auswertung aus der laufenden Buchführung nicht dem Jahresabschluss gleichzusetzen ist. Viele Unternehmer buchen z. B. erst am Ende des Jahres die anfallenden Abschreibungen. Auch die Privatnutzungsanteile werden häufig erst zu
diesem Zeitpunkt gebucht. Viel Erfolg bei Ihrer Buchführung.



